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Gewährleistung und Garantien: Ihre Rechte und das Vorgehen

Unterscheiden Sie zwischen gesetzlicher Gewährleistung, einer Garantie und der Bearbeitung eines Mangels, um sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.

Inhalt
  1. DINI ENERGY steht als Verkäufer ein
  2. Die gesetzliche Gewährleistung
  3. Reparatur oder Ersatzlieferung
  4. Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag
  5. Versteckte Mängel
  6. Eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage
  7. Die Anfrage ohne Risiko vorbereiten
  8. Geschäftliche Einkäufe

DINI ENERGY steht als Verkäufer ein

Wenden Sie sich bei Fragen zur gesetzlichen Gewährleistung im Zusammenhang mit Ihrem Kauf an DINI ENERGY. Die Mitwirkung eines Herstellers oder Reparaturbetriebs kann helfen, eine Lösung zu finden. Sie müssen jedoch nicht vorab dessen Zustimmung einholen, um Ihren Anspruch beim Verkäufer prüfen zu lassen.

Für die gesetzliche Gewährleistung sind weder der Kauf einer Garantieverlängerung noch eine Produktregistrierung zu Werbezwecken erforderlich. Die Rechnung oder andere Nachweise, mit denen sich der Kauf belegen lässt, sind hilfreich. Auch ohne Kundenkonto behalten Sie Ihre Rechte.

Die gesetzliche Gewährleistung

Bei Waren, die an Verbraucher verkauft werden, haftet der Verkäufer im gesetzlichen Rahmen für Vertragswidrigkeiten. Dieser Schutz betrifft insbesondere die Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften und die gesetzlich vorgesehenen berechtigten Erwartungen. Ein falscher Artikel, eine fehlende beworbene Funktion oder ein Mangel, der die Nutzung beeinträchtigt, kann je nach Sachlage unter diese Regelung fallen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Neuware wird grundsätzlich für Mängel, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten auftreten, vermutet, dass sie bereits bei Übergabe bestanden; bei Gebrauchtware gilt diese Vermutung grundsätzlich für zwölf Monate. Die Verkürzung dieser Vermutungsfrist bei Gebrauchtware verkürzt die Gewährleistung selbst nicht auf ein Jahr.

Bei Waren mit digitalen Elementen sind auch die Regeln zur Bereitstellung dieser Elemente und zu Aktualisierungen zu berücksichtigen. Die maßgebliche Dauer kann von einer vertraglich vereinbarten fortlaufenden Bereitstellung abhängen.

Reparatur oder Ersatzlieferung

Sie können die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Abhilfen verlangen. Die Reparatur oder Ersatzlieferung muss kostenlos, ohne erhebliche Unannehmlichkeiten und innerhalb von höchstens dreißig Tagen nach Ihrem Verlangen erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestimmen, wann die gewählte Abhilfe abgelehnt werden kann, insbesondere bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten.

Bei einem eingebauten Gerät kann es erforderlich sein, den Ausbau und den erneuten Einbau nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen; es genügt nicht, ein Ersatzteil zu versenden und grundsätzlich sämtliche Kosten dem Kunden zu überlassen. Das konkrete Vorgehen muss vor einem Eingriff erläutert werden, der Kosten verursachen könnte.

Bei einer reparierten Ware verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist um sechs Monate. Verlangt der Verbraucher eine Reparatur, während der Verkäufer eine Ersatzlieferung durchsetzt, beginnt mit der Ersatzlieferung eine neue Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Während der Zeit, in der die Ware nicht genutzt werden kann, wird die verbleibende Frist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen gehemmt.

Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag

Eine Preisminderung oder ein Rücktritt kann in den vorgesehenen Fällen verlangt werden: insbesondere bei Verweigerung der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Überschreitung der gesetzlichen Frist, erheblichen Unannehmlichkeiten oder Fortbestehen des Mangels nach einem Abhilfeversuch. Ein hinreichend schwerwiegender Mangel kann eine sofortige Abhilfe rechtfertigen, ohne dass zunächst eine Reparatur verlangt werden muss. Ein geringfügiger Mangel berechtigt nicht zum Rücktritt.

Der in die Verkaufsbedingungen eingebundene gesetzliche Gewährleistungskasten gibt die Rechte und ihre Rechtsgrundlagen wieder. Die hier enthaltenen Erläuterungen schränken seine Tragweite nicht ein. Eine Abfolge von Diagnosen darf nicht dazu genutzt werden, die Frist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands immer wieder neu beginnen zu lassen.

Versteckte Mängel

Die Gewährleistung für versteckte Mängel betrifft nach den Voraussetzungen des französischen Code civil einen verborgenen Mangel, der die Ware für ihren vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet macht oder ihre Verwendbarkeit so stark einschränkt, dass der Käufer sie bei Kenntnis des Mangels nicht oder nur zu einem geringeren Preis gekauft hätte. Die Klage ist innerhalb von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels zu erheben, vorbehaltlich der übrigen anwendbaren Regeln.

Nach dieser Regelung kann der Käufer verlangen, die Ware gegen eine Preisminderung zu behalten oder sie gegen Erstattung zurückzugeben. Die nachzuweisenden Umstände unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragswidrigkeiten; die Bezeichnung des Antrags steht einer Prüfung der tatsächlich einschlägigen Regelung nicht entgegen.

Eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage

Eine sogenannte Hersteller- oder sonstige Garantie beziehungsweise Garantieverlängerung besteht nur, wenn ein Garantiegeber sie tatsächlich anbietet. Aus dem Garantiedokument müssen der Garantiegeber, die Laufzeit, der räumliche Geltungsbereich, die abgedeckte Leistung und ihre Bedingungen hervorgehen. Eine längere Garantielaufzeit bedeutet nicht, dass alle Teile und Nutzungsarten gleichermaßen abgedeckt sind.

Die Einschränkungen einer Garantie heben die gesetzliche Gewährleistung nicht auf. Umgekehrt lässt sich allein aus dem Ablauf einer Garantie nicht schließen, dass keine gesetzlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Eine auf der Produktseite angezeigte Zusage muss mit dem ausgehändigten Dokument übereinstimmen.

Die Anfrage ohne Risiko vorbereiten

Geben Sie die Bestellung, die Artikelnummer und, falls vorhanden, die Serien- oder Chargennummer an. Beschreiben Sie die festgestellte Störung, den Zeitpunkt ihres Auftretens und die Nutzungsbedingungen. Ein Foto oder Video kann helfen, sofern es sich gefahrlos aufnehmen lässt. Öffnen Sie kein elektrisches Gerät und stellen Sie keinen gefährlichen Vorfall nach, um einen Nachweis zu erbringen.

Wenn von der Ware eine Gefahr ausgeht, stellen Sie ihre Nutzung gemäß den entsprechenden Anweisungen ein und kontaktieren Sie DINI ENERGY. Eine beschädigte Batterie darf nicht ohne Anweisungen auf dem gewöhnlichen Versandweg versandt werden. Bei der Organisation einer Diagnose müssen Ihre Sicherheit und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Geschäftliche Einkäufe

Die für Verbraucher geltenden Regeln zur Vertragsmäßigkeit gelten nicht automatisch für einen Kauf, der für die Zwecke einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Vertragliche Pflichten, versteckte Mängel und tatsächlich vereinbarte Garantien sind weiterhin zu prüfen. Die Bedingungen für Geschäftskunden erläutern diesen Rahmen, ohne gegebenenfalls anwendbare zwingende Schutzvorschriften aufzuheben.

Gesetzlich vorgeschriebener Informationskasten — gesetzliche Gewährleistung (nichtamtliche Übersetzung)

Der Verbraucher hat ab der Lieferung der Ware zwei Jahre Zeit, um bei Auftreten einer Vertragswidrigkeit die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit in Anspruch zu nehmen. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.

Sieht der Kaufvertrag über die Ware die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder einer digitalen Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung für diese digitalen Inhalte oder diese digitale Dienstleistung während des gesamten vorgesehenen Bereitstellungszeitraums. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.

Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls, alle Aktualisierungen bereitzustellen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind.

Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit gibt dem Verbraucher das Recht auf Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Verlangen, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für ihn.

Wird die Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit repariert, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung für den Verbraucher um sechs Monate.

Verlangt der Verbraucher die Reparatur der Ware, setzt der Verkäufer jedoch den Ersatz durch, beginnt die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit ab dem Datum des Ersatzes der Ware für einen Zeitraum von zwei Jahren neu.

Der Verbraucher kann unter Beibehaltung der Ware eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Vertrag beenden und gegen Rückgabe der Ware den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, wenn:

  • 1. der Unternehmer die Reparatur oder den Ersatz der Ware verweigert;
  • 2. die Reparatur oder der Ersatz der Ware nach Ablauf von dreißig Tagen erfolgt;
  • 3. die Reparatur oder der Ersatz der Ware für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist, insbesondere wenn der Verbraucher endgültig die Kosten für die Rücknahme oder Abholung der vertragswidrigen Ware oder die Kosten für die Installation der reparierten Ware oder der Ersatzware trägt;
  • 4. die Vertragswidrigkeit der Ware trotz eines erfolglosen Versuchs des Verkäufers, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, fortbesteht.

Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf eine Minderung des Preises der Ware oder auf Auflösung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung rechtfertigt. Der Verbraucher muss in diesem Fall nicht zuvor die Reparatur oder den Ersatz der Ware verlangen.

Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Auflösung des Kaufvertrags, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.

Jeder Zeitraum, in dem die Ware zum Zweck ihrer Reparatur oder ihres Ersatzes nicht genutzt werden kann, hemmt die noch laufende Gewährleistungsfrist bis zur Übergabe der instand gesetzten Ware.

Die oben genannten Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 217-1 bis L. 217-32 des französischen Code de la consommation.

Ein Verkäufer, der die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit böswillig behindert, kann mit einer zivilrechtlichen Geldbuße von bis zu 300.000 Euro belegt werden, die auf bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des französischen Code de la consommation).

Der Verbraucher genießt außerdem die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Code civil, und zwar für die Dauer von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels. Diese Gewährleistung gibt Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die Ware behalten wird, oder auf vollständige Erstattung gegen Rückgabe der Ware.

Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation, Kasten A, in der seit dem 1. Oktober 2022 geltenden Fassung (Dekret Nr. 2022-946 vom 29. Juni 2022). Nichtamtliche deutsche Übersetzung des Informationskastens A nach dem Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation; maßgeblich ist allein der französische Wortlaut.

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